Donnerstag, 23. Mai 2013
 
 

Online AnzeigenannahmeRund um die Uhr eine Anzeige schalten

Anzeigen, vom 19.09.2011 10:09 Uhr
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 Foto: Anzeigen
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Ab sofort steht Ihnen die neue Online-Anzeigenannahme zur Verfügung.

Ihre Vorteile:

  • Anzeigenarchiv: Sie haben eine Übersicht der bereits geschalteten Anzeigen
  • Sie können Ihre bereits geschaltete Anzeige online wiederholen
  • 15% Onlinerabatt auf private Kleinanzeigen

 

Anzeigenannahme:
Online:

Hier können Sie in wenigen Schritten rund um die Uhr Ihre Anzeige für den Immobilien-, KFZ-, Stellenmarkt aufgeben oder eine allgemeine Geschäftsanzeige buchen. 

 

 per E-Mail:

anzeigen@zvw.de

 per Fax: 07151/566-400
 Telefonisch:          
07151/566-411
   
Anzeigenschlusstermine:
private Kleinanzeigen: für die Wochenblätter am Donnerstag: Dienstag, 15 Uhr*
für die Tageszeitungen am Samstag: Donnerstag, 15 Uhr*
(ab 1. April jeweils um 14 Uhr)
Tageszeitung: am Vortag, 11 Uhr*
für die Samstagausgabe: Donnerstag, 16 Uhr*
für die Montagausgabe: Freitag, 13 Uhr*
Wochenblätter: Dienstag, 16 Uhr* (ab 1. April um 14 Uhr)
  * Abweichungen aufgrund von Feiertagen möglich

 

Anzeige aufgeben - Schritt für Schritt:
1. Anzeigenart Wählen Sie, ob Sie eine private oder gewerbliche Anzeige aufgeben.
2. Markt/Rubrik Wählen Sie zuerst den Markt und dann die gewünschte Rubrik, in der Ihre Anzeige erscheinen soll.
3. Ausgaben          
Bestimmen Sie, in welcher/n Ausgabe/n Ihre Anzeige veröffentlicht werden soll.
4. Termin

Wählen Sie den/die gewünschten Erscheinungstermin/e.

5. Muster Wählen Sie ein Muster aus den Vorlagen aus.
6. Texteingabe Überschreiben Sie den Mustertext mit Ihrem eigenen Text.
7. Zusammenfassung Auf einen Blick bekommen Sie alle relevanten Daten noch einmal zur Überprüfung zusammengefasst.
8. Registrierung

Registrieren Sie sich, indem Sie Ihre persönlichen Daten hinterlegen und bestätigen Sie den kostenpflichtigen Auftragsabschluss nachdem Sie die AGBs aktzeptiert haben.

9. Auftragseingangsbestätigung
Im Anschluss erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail zugesendet. Nach Prüfung durch den Verlag wird dann die Anzeige unter Vorbehalt veröffentlicht.

 

 
 
Interaktiv
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(Mit) dem Halteverbot verbunden

Die Innenminister wollen die Promillegrenze für Radfahrer senken. Momentan darf der Drahtesel noch mit bis zu 1,6 Promille gefahren werden. Wo die künftige Grenze liegen soll, ist noch unklar. Was halten Sie von der Neuregelung?

 
Gute Idee! Mit 1,6 Promille kann man nicht mehr sicher Fahrrad fahren.
Schwachsinn! Die bisherige Regelung war völlig in Ordnung.
Interessiert mich nicht.
 
(Ergebnis anzeigen)
 
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