Donnerstag, 17. Mai 2012
 
 
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Stuttgart 21 Streit zwischen Land und Bahn spitzt sich zu

Michael Isenberg und Frank Krause, vom 02.02.2012 18:59 Uhr
 Foto: PPFotodesign.com
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Stuttgart - Die Deutsche Bahn hat am Donnerstag bei der Landesregierung und der Stadt Stuttgart darauf gedrängt, dort die rechtlichen Voraussetzungen für den Start der Stuttgart-21-Bauarbeiten im Mittleren Schlossgarten am 6.Februar zu schaffen. Damit gewinnt die juristische Auseinandersetzung nochmals an Schärfe.

Nach Informationen unserer Zeitung geht die Bahn nicht davon aus, dass sie am Montag tatsächlich mit der Fällung oder Verpflanzung von rund 180 Bäumen beginnen kann, die beim Bau des Tiefbahnhofs im Weg sind. Immerhin hatte das Land den Bahn-Vorstand in einer E-Mail vom 31.Januar ausdrücklich vor einem solchen Vorgehen gewarnt, nachdem man am 6.Januar "keinen ausreichenden Schutz durch die Polizei garantieren" könne. Der Grund dafür sei die noch nicht erfolgte Planung des Einsatzes mit mehreren Tausend Beamten.

Start der Bauarbeiten im Park am 13. Februar erwartet

Diese Zwänge hat die Bahn, auch wenn die Einsatzplanung des Stuttgarter Polizeipräsidiums bereits seit Wochen liefen und erst vor drei Tagen auf Eis gelegt wurden - inzwischen akzeptiert. Mittlerweile wird der Start der Bauarbeiten im Park am 13.Februar erwartet. Sowie die Polizei den Einsatztermin offiziell bestätigt, will die Stadt die vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) aktuell bestätigte Rechtsgrundlage für die Räumung und das Aufenthaltsverbot im Schlossgarten schaffen.

Wenn die Bahn dessen ungeachtet auf den 6.Februar pocht, will sie in erster Linie ihre Rechtsposition stärken. In einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat der Bahn-Vorstand bis zum heutigen Freitag eine Erklärung dazu verlangt, ob es bei der Absage des Einsatzes bleibt. Für den Fall, so die Bahn, sei "notfalls" auch zu entscheiden, "ob das Land auf das sehr zeitintensive Verpflanzen eines Teils der Bäume verzichtet".

Baumarbeiten sind nur bis zum Ende der vegetationsarmen Zeit am 29.Februar zulässig. Danach bräuchte die Bahn eine Ausnahmegenehmigung des Eisen-Bundesamtes, die aber einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses von 2005 - der die Rodung erlaubt - entspräche. Diese Änderung wäre für die Bahn riskant, weil dabei der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) weitreichende Mitspracherechte hätte.

"Niemand hat den Einsatz gestoppt"

Der BUND spielt für das Land auch die zentrale Rolle im Zusammenhang mit dem Einfrieren des Polizeieinsatz. Die grün-rote Landesregierung hat sich nämlich darauf festgelegt, erst das noch ausstehende Urteil des (VGH) zum Eilantrag des BUND gegen die Baumfällung abzuwarten. Erst dann werde der Polizeieinsatz geplant.

Die Opposition wirft der Regierung deshalb Einflussnahme auf die Polizei vor. Das wird von Grün-Rot vehement bestritten. "Niemand hat den Einsatz gestoppt", erklärte Regierungschef Kretschmann am Donnerstag in Brüssel unserer Zeitung: "Dass jetzt abgewartet wird, geschieht aus Respekt vor Gerichtsentscheidungen. Das war im Einvernehmen mit der Polizei so ausgemacht. Was sollten wir für ein Interesse haben, irgendetwas hinauszuzögern?"

Kommentare (2)
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FEB
03
07:28 Uhr, geschrieben von Hans König
So kommt es eben, wenn man illegale Parkbesetzer ewig gewähren lässt.
Hier drückte der MP sich wieder so lange vor einer Entscheidung, bis ihm die Sache auf die Füße fällt. Nun schlägt also auf das Land zurück, dass dieses Rechtsbrüche ewig duldete und die Parkbeschmutzer hemmungslos gewähren ließ. Spätestens ab dem kommenden Montag befindet das Land sich in Verzug, wenn es die Parkfläche nicht vertragsgemäß, also geräumt, übergibt. Da wird das Land wohl letztlich auf die Umsetzung der Bäume verzichten, um hier keine Schadenersatzzahlungen leisten zu müssen und mit seiner dilettantischen Vorgehensweise so für einen kompletten Kahlschlag sorgen. Lustig, dass dies die Grünen zu vertreten haben werden, so dilettantisch hätte das Mappus gar nicht hinbekommen.
FEB
03
07:06 Uhr, geschrieben von Hans König
Der Fall ist doch klar.
Am 06.02. ist das Land vertraglich verpflichtet, der DB die Grundstücke zu übergeben. Dabei müssen dies frei von irgendwelchen Nutzern sein, welchen das Land den Park zu Nutzung überlassen hatte, sonst macht sich das Land ggf. schadenersatzpflichtig. Wie das Land dies realisiert, geht die DB nichts an. Das Land hätte den Park ja längst räumen lassen können. Im Ergebnis wird es wohl dann so kommen, dass dies zu Lasten der eigentlich zu versetzenden Bäume gehen wird, welch dann eben auch gefällt werden.
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