Mannheim/Heidenheim (dpa/lsw) - Holger Schier ist natürlich mitten im Haarschnitt, als die gute Nachricht kommt. «Wir haben gefeiert im Salon», sagt der Friseur aus Heidenheim an der Brenz. «Alle haben gejubelt und geklatscht.»
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat im Streit um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen dem Unternehmer recht gegeben. Er muss demnach die geforderten 10.424 Euro aus der Zeit der Corona-Pandemie nicht an das Land zurückzahlen.
Schier