Verwaltungsgerichtshof

Friseur gewinnt im Streit um Corona-Hilfe

1/2
Friseur Holger Schier
Der Friseur Holger Schier aus Heidenheim an der Brenz hat gegen die L-Bank vor dem Verwaltungsgerichtshof gewonnen und muss das Geld aus der Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen. (Archivbild) © Jason Tschepljakow
2/2
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim verhandelte über sechs Musterfälle zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen - das Land fordert Geld von Tausenden Unternehmern zurück, Hunderte klagten dagegen. (Archivbild) © Uwe Anspach

Mannheim/Heidenheim (dpa/lsw) - Holger Schier ist natürlich mitten im Haarschnitt, als die gute Nachricht kommt. «Wir haben gefeiert im Salon», sagt der Friseur aus Heidenheim an der Brenz. «Alle haben gejubelt und geklatscht.»

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat im Streit um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen dem Unternehmer recht gegeben. Er muss demnach die geforderten 10.424 Euro aus der Zeit der Corona-Pandemie nicht an das Land zurückzahlen. 

Schier