Fahrzeug-Falle schnappt wieder zu
Weinstadt.
Der 10 000 Euro teure Höhenbegrenzer konnte in diesem Fall nicht helfen - denn der warnt die Fahrer vor der Beutelsbacher Bahnunterführung nur, wenn sie von der Nordseite kommen. So ist am Montagabend erneut ein zu hohes Fahrzeug in der „Transporter-Falle“ steckengeblieben. Der 54-jährige Fahrer des Kleinlasters kam nämlich von der Südseite. Dort werden die Fahrer zwar auch durch Schilder eindeutig gewarnt, aber eben nicht zusätzlich durch einen Höhenbegrenzer. Die genaue Schadenshöhe konnte nach Angaben des Polizeipräsidiums Aalen noch nicht ermittelt werden. Da der Kleinlaster erst drei Monate alt ist und stark beschädigt wurde, geht die Polizei von einem Schaden im fünfstelligen Bereich aus. Der Unfall selbst hat sich laut Polizei bereits um 16.15 Uhr ereignet.
Die Unterführung in der Poststraße/Cannonstraße sorgt seit Jahren für Schlagzeilen. Die Stadt Weinstadt hatte deshalb erst am 7. Dezember für etwa 10 000 Euro einen Höhenbegrenzer auf der Nordseite installieren lassen. Dieser soll Fahrzeugen, die aus der Richtung Großheppach kommen, anzeigen, wenn sie zu hoch für die Unterführung sind.
Mein Auto ist zu hoch
Fährt nun vom Norden her kommend ein Fahrzeug, das mehr als zwei Meter hoch ist, an der Wendemöglichkeit vorbei und durch die Barriere, hört der Fahrer deutlich: Mein Auto ist zu hoch. Aus Sicherheitsgründen hatte die Stadt in der Vergangenheit Höhenbegrenzer vor der Bahnunterführung abgelehnt. Stattdessen wurde in die Beschilderung investiert: Die Warnhinweise sollten jedem Verkehrsteilnehmer ins Auge springen. Trotzdem schnappte die Transporter-Falle immer wieder zu.
Die Stadt Weinstadt plant übrigens, auch auf der Südseite der Bahnunterführung einen Höhenbegrenzer zu installieren. „Aber erst mal möchten wir abwarten, ob der Höhenbegrenzer auf der Nordseite seine Wirkung entfaltet, so dass wir bei der Südseite vielleicht schon entsprechende Modifikationen vornehmen können", teilte der Weinstädter Pressesprecher Jochen Beglau erst vor einigen Tagen mit. An der Südseite der Transporter-Falle gibt es ein zusätzliches Problem: Wegen der Wendeplatte müsste der Höhenbegrenzer auf der Südseite sehr dicht vor der Unterführung installiert werden.