Wegen Beleidigung ist ein 49-jähriger Berglener vom Landgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 600 Euro (20 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt worden. Der Mann hatte zuvor gegen einen Strafbefehl in dieser Sache Einspruch eingelegt. Dieser war vom Amtsgericht Waiblingen verhandelt und abgelehnt worden. Dieses hatte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1200 Euro verurteilt (40 Tagessätze à 30 Euro). Gegen das Urteil ging er in Berufung, wie auch die Staatsanwaltschaft,