Fünf uniformierte Justizbedienstete am Durchgang, eingehende Personenkontrolle einschließlich Leibesvisitation, Abgabe aller Gegenstände in Jacken und Taschen zur vorübergehenden Aufbewahrung, drei geladene Zeugen (die auch erschienen) und zwei Stunden als geplantes Zeitfenster für die Verhandlung: Es war alles bereit, doch letztlich war der ganze Aufwand für die Katz, zumindest vorerst. Die Hauptperson, der Angeklagte, erschien nämlich nicht.
Auch der Versuch, ihn von der Polizei