Es hätte auch ganz anders ausgehen können und deshalb ist der junge Mann bei der Verhandlung am Waiblinger Amtsgericht nicht ganz so glimpflich davongekommen. Der 18-Jährige musste sich dort wegen „vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs“ verantworten, wie es im Juristendeutsch heißt.
Im Februar war er morgens kurz vor sieben von Winnenden, wo er wohnt, mit seinem Golf auf dem Weg zu seiner Firma in Haubersbronn, bei der er eine Ausbildung macht. Auf der Kreisstraße zwischen