Vergangenen Mai – während des ersten Corona-Lockdowns – geriet eine private Feier in das Visier der Polizei. Sieben Personen, also mehr als zum damaligen Zeitpunkt erlaubt waren, wurden von einer Polizeistreife auf einem Balkon in Stetten angetroffen. Doch ein 28-jähriger Mann, der danach einen Strafbefehl erhalten hat, bestreitet, an der Feier beteiligt gewesen zu sein und somit gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen zu haben. Die Verhandlung wurde nun am Amtsgericht Waiblingen