Gehörte der 28-Jährige nun zu der privaten Feier, die sich im Mai vergangenen Jahres – also gegen Ende des ersten Corona-Lockdowns – in Stetten auf dem Balkon seiner Eltern zusammengefunden hatte oder nicht? Der junge Mann bestreitet, gegen den Infektionsschutz verstoßen zu haben – und legte Widerspruch gegen einen Strafbefehl über 250 Euro ein. Darum ging es jetzt vor dem Amtsgericht Waiblingen.
Nachdem in der mündlichen Verhandlung weder die Aussage des 28-Jährigen noch die