Handelt es sich bei „zwei, drei Gläsern Wein am Abend“ um ein Alkoholproblem? Ist es respektlos den Eltern gegenüber, abends um 19 Uhr zu kochen? Stellt das Schubsen des Vaters bereits eine vorsätzliche Körperverletzung dar? Mit diesen und ähnlichen Fragen hatte sich Richterin Thümmel im Waiblinger Amtsgericht zu befassen.
„Landet ein Familienstreit vor dem Richterpult, dann führt das meistens dazu, dass noch mehr Porzellan zerschlagen und ein weiteres Miteinander in der Familie