Leutenbach

Coronavirus im Leutenbacher Kinderhaus: Weniger Kinder als befürchtet in Quarantäne, dafür alle Erzieherinnen

Kita zu
Das gilt bis auf weiteres. © Benjamin Büttner

Klare Aussage vom Landratsamt im Streit zwischen dem Leutenbacher Bürgermeister Jürgen Kiesl und seinem Kollegen, in dessen Kommune die an Covid 19 erkrankte Leiterin des Kinderhauses wohnt. Das Vorgehen dieser Kommune bei der Nachverfolgung der Kontaktpersonen der Frau sei für die Behörde „absolut nachvollziehbar“, so Pressesprecherin Martina Keck. In dem Streit geht es darum, ob alle Kinder, die in der Einrichtung betreut werden, als direkte Kontaktpersonen gelten und deshalb in Quarantäne müssen. Martina Keck verweist darauf, dass für die Festlegung, wer als direkte Kontaktperson gilt, das Robert-Koch-Institut die Regeln aktualisiert, sprich verschärft hat, der infrage kommende Personenkreis weiter zu ziehen ist als bisher. Als Kontaktpersonen der Kategorie I (bei denen von einem höheren Infektionsrisiko auszugehen sei) gelten unter anderem:

  • Personen mit kumulativ (zusammenzuzählen, wenn es mehrfach Kontakt gab) mindestens 15-minütigem Gesichts- („Face-to-face“)-Kontakt mit einem Quellfall (infizierte Person), z.B. im Rahmen eines Gesprächs. Dazu gehören z.B. Personen aus demselben Haushalt.
  • Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines Quellfalls wie z.B. Küssen, Anhusten, Anniesen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund-Beatmung.
  • Personen, die nach Risikobewertung durch das Gesundheitsamt mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand zum Quellfall als 1,5 Meter entfernt ausgesetzt waren (z.B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen) oder wenn sich zusätzlich zuvor der Quellfall eine längere Zeit (mehr als 30 Minuten) im Raum aufgehalten hat
  • Personen in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten Covid-19-Fall (z.B. Kitagruppe, Schulklasse), unabhängig von der individuellen Risikoermittlung

Zwar betont auf Nachfrage wie Kiesl auch Landrat Richard Sigel, man wolle „kein Kind zu viel in Quarantäne schicken“. Das Gesundheitsamt prüfe deshalb genau. Die Frage sei, ob die Kitaleiterin mit allen Kindern in engem Kontakt war. Die Antwort, das Ergebnis der Prüfung, der letzte Stand, sei, das wohl alle Kinder der Einrichtung in Quarantäne müssen. Aber das werde noch mal genau sowohl mit der Gemeinde Leutenbach als auch der Wohnortgemeinde der Kinderhausleiterin besprochen. Er habe selbst in seiner eigenen Familie da auch schon Erfahrung sammeln müssen, vor den Sommerferien, mit einer Kita an seinem Wohnort Beinstein nämlich, so Sigel. Dort seien aber die Gruppen ganz klar voneinander getrennt, in der Leutenbacher Einrichtung sei dies eben nicht so.

Der Zusatz „unabhängig von der individuellen Risikoermittlung“ im vierten vom RKI genannten Personenkreis sei nicht so zu verstehen, dass pauschal beziehungsweise grundsätzlich alle Kinder einer Kita-Gruppe oder Jugendlichen einer Schulklasse von vornherein in Quarantäne geschickt werden müssen, betont Martina Keck auf Nachfrage. Es müsse da eben geprüft werden, ob es denn überhaupt eine „relativ beengte Raumsituation“ gibt oder eine „schwer zu überblickende Kontaktsituation“ gab. Das Kinderhaus in Leutenbach sei ja im Vergleich mit anderen Kitas riesig.

Landratsamt: Man muss immer genau prüfen, ob die Regeln greifen

„Man muss also genau hingucken und kann nicht sagen, da machen wir gleich ganz dicht und schicken einfach alle in Quarantäne.“ Es könnte zum Beispiel ja auch sein, dass Kinder im fraglichen Zeitraum gar nicht im Kinderhaus waren. Die Anordnung einer Quarantäne sei für die Betroffenen ein schwerer Eingriff und daher müsse dabei stets die Verhältnismäßigkeit gewährleistet bleiben. Zu prüfen, ob denn die Regeln des RKI wirklich greifen, das sei eben die Arbeit, die zu leisten sei, so Martina Keck: „Das ist immer ein schmaler Grat.“ Auf Anraten des Gesundheitsamts bleibe als Vorsichtsmaßnahme das Kinderhaus komplett bis Ende der Woche geschlossen, so der Leutenbacher Hauptamtsleiter Jako Schröder auf Nachfrage. Die Eltern seien darüber informiert. Wie es nächste Woche weitergehe, hänge von der Anzahl der Quarantänefälle innerhalb des Personals und bei den Kindern ab.

Klare Aussage vom Landratsamt im Streit zwischen dem Leutenbacher Bürgermeister Jürgen Kiesl und seinem Kollegen, in dessen Kommune die an Covid 19 erkrankte Leiterin des Kinderhauses wohnt. Das Vorgehen dieser Kommune bei der Nachverfolgung der Kontaktpersonen der Frau sei für die Behörde „absolut nachvollziehbar“, so Pressesprecherin Martina Keck. In dem Streit geht es darum, ob alle Kinder, die in der Einrichtung betreut werden, als direkte Kontaktpersonen gelten und deshalb in Quarantäne

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