Seit vielen Jahrzehnten ist das Bürgerhaus in Walkersbach ein Ort für Veranstaltungen. Es finden dort Feste, Märkte und Theateraufführungen statt. Doch baurechtlich war das Gebäude nie als Veranstaltungsort angemeldet. Das hat das Landratsamt im Zuge einer Überprüfung Ende vergangenen Jahres festgestellt.
Dem vorausgegangen war ein jahrelanger erbitterter Streit um die Nutzung des Bürgerhauses mit einem direkten Nachbarn sowie verschiedene Lärmmessungen, bei denen das Landratsamt