Über den Stangenstecher, der auf einem Gartengrundstück in Fellbach-Schmiden versucht hat, einen Mann zu töten (wir berichteten), hat das Stuttgarter Landgericht das Urteil gesprochen: Der 44-Jährige wird im Maßregelvollzug untergebracht, wo psychisch Kranke, die eine Gefahr für die Allgemeinheit sind, im Bundesdurchschnitt momentan bis zu sieben Jahre bleiben müssen. In Baden-Württemberg beträgt die Dauer durchschnittlich fünf Jahre und der Trend zu weniger Entlassungen bei den