Die Familie um sich versammeln, Freunde einladen, die Weihnachtstage und den Jahreswechsel beschaulich oder fröhlich-überbordend feiern – das wird in diesem Jahr nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein. Und Uneinsichtigen können saftige Strafen drohen. Die Corona-Verordnung des Landes Baden Württemberg unterwirft das Privatleben auch an diesen Tagen strengen Regelungen, um die Corona-Pandemie nicht noch schlimmer werden zu lassen als sie schon ist.
Die Regeln sind nicht ganz