Seit Montag, 11. Mai, sind in einer Lockerung der coronabedingten Kontaktbeschränkungen in Baden-Württemberg „auch Geschwister von der Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen. Künftig darf man auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – rausgehen.“ Diese Formulierung der Landesregierung hat für Verwirrung gesorgt. Aber leider auch unsere Berichterstattung. Die Landesregierung hat in der Ausformulierung der