„Arbeitsrechtlich ist die Anordnung einer Corona-Warn-App-Nutzung durch den Arbeitgeber eigentlich nicht erlaubt“, sagt Prof. Ulrich Goll, Waiblinger FDP-Landtagsabgeordneter und ehemals Landesjustizminister. Eine solche „Anordnung“ wäre juristisch äußerst fragwürdig und würde der propagierten Freiwilligkeit der App auch komplett zuwiderlaufen, so Goll.
Der Waiblinger Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Sven J. Mühlberger bestätigt: „Es gilt der Grundsatz, was der Arbeitnehmer in seiner