Wer sich mit dem Coronavirus angesteckt hat, „obliegt rechtlich einer besonderen Sorgfaltspflicht“, sagt der Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Günther Raiser. Sprich: Wer jemand anderen vorsätzlich oder auch nur fahrlässig infiziert, kann sich strafbar machen. Die Fragen stellte unser Redaktionsmitglied Martin Winterling.
Herr Raiser, wie betrachten Sie als Rechtsanwalt die Corona-Krise aus juristischer Sicht?
Wenn man die Gesamtentwicklung