Waiblingen.
Fast 3000 Sanktionen hat das Jobcenter Rems-Murr innerhalb eines Jahres ausgesprochen. Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zu Hartz-IV-Sanktionen gesprochen. Die Grundsicherung dürfe um nicht mehr als 30 Prozent gekürzt werden. Wir fragten Gunnar Schwab, den Leiter des Jobcenters, zu dem Urteil.
Herr Schwab, wie beurteilen Sie das Urteil?
Grundsätzlich begrüße ich das Urteil des