Rems-Murr.
Wenn Sie sich am Neujahrsmorgen nach der Silvesterparty mit knurrendem Magen an der Tankstelle eine Wurstsemmel kaufen, wundern Sie sich nicht, dass Ihnen der Verkäufer am frühen Morgen einen Kassenbon über 1,80 Cent unterjubeln will. Auch die Bäckereiverkäuferin meint es nicht böse, wenn sie Ihnen mit der Tüte Frühstücksbrötchen einen Bon über die Theke reicht. Sie tut nur ihre Pflicht. Vom 1. Januar an müssen Belege ausgedruckt werden.