Baden-Württemberg war eines der wenigen Bundesländer gewesen, die mit dem Lockdown dem geschlossenen Einzelhandel auch noch „Click & Collect“-Dienstleistungen verboten hatten. Es war Privatkunden also nicht gestattet, vorbestellte Waren abzuholen. Lediglich die Lieferung an Privatkunden erlaubte Baden-Württemberg dem Einzelhandel. Das ändert sich jetzt. Das Land erlaubt dem Einzelhandel zusätzlich doch wieder „Click & Collect“-Dienstleistungen, also Abholangebote für