Bestand bei dem versuchten Totschlag aus der Nacht vom 8. auf den 9. Februar dieses Jahres am Gemeindezentrum Oeffingen (wir berichteten) wirklich Lebensgefahr? Diese Frage bejahte die Tübinger Gerichtsmedizinerin Melanie Hohner gestern vor der Jugendstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts eindeutig. Ihren Berechnungen zufolge waren die 17- und 21-jährigen Angeklagten auch nicht so alkoholisiert, wie sie vorgeben. Die Frage der verminderten Schuldfähigkeit stellte sich der Rechtsmedizinerin