Das Landgericht Stuttgart hat das Urteil über den Schorndorfer gesprochen, der am Abend des 2. Juni den Netto-Markt in seiner Heimatstadt überfallen hat. Erstens: Gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten erging Freispruch, weil der Räuber bei der Tat komplett schuldunfähig war. Zweitens: Der junge Mann wird in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht, weil ähnlich schwere Straftaten zu befürchten sind, wenn er wieder Stimmen hört.
Der 21-jährige Schorndorfer deutscher