Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.
Landesbauordnung, Paragraf 9, Absatz 1, Satz 1
Ihnen ist unter dem Stichwort „Gärten des Grauens“ ein ganzer Blog gewidmet. Ministerpräsident Winfried Kretschmann nennt sie „fürchterlich“, und die baden-württembergische Landesregierung will sie jetzt endgültig verbieten: Schottergärten hat die Politik inzwischen