Der 51-jährige selbst ernannte sogenannte Germanitier, den das Schorndorfer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und zwei Monaten Haft verurteilt hat (wir berichteten), bremst auch in der Berufungsverhandlung vor dem Stuttgarter Landgericht. Es verging am Mittwoch etwa eine Stunde, bis sein Antrag auf Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers abgelehnt war. Inzwischen ist der Prozess in der Beweisaufnahme. Der Angeklagte tut so, als hätte es keinen Messerstich in