Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen ist nicht von den jüngsten Lockerungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg betroffen. Die Betriebe müssen weiter geschlossen bleiben.
„Das ist schon sehr frustrierend. Wir haben zehn Jahre lang etwas aufgebaut und werden nun ohne eigenes Verschulden in zwei, drei Monaten plattgemacht“, sagt dazu Norman Kreuter aus Miedelsbach,