Von „Hinrichtung“ sprach der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann in seiner Urteilsbegründung: Der 36-Jährige, der im Juni 2020 seiner früheren Partnerin und deren neunjähriger Tochter in Allmersbach im Tal die Kehle durchtrennt hat, wird länger als 15 Jahre in Haft bleiben. Die Große Strafkammer verurteilte den Mann zu lebenslanger Haft und wies ihm eine besondere Schwere der Schuld zu. Das bedeutet, der Mann wird nicht nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen. Eine