Die Wiedereröffnung der Freibäder könnte kompliziert werden. Das Öffnungsverbot für den Publikumsverkehr gilt laut Corona-Verordnung des Landes bis zum 5. Juni. Doch es herrscht noch ziemliche Unklarheit über die Infektionsschutzauflagen in Coronazeiten und wie diese von Ort zu Ort erfüllt werden könnten. Auch ist fraglich, so erzählen die Badbetreiber, ob sich wegen der sicherlich kommenden coronabedingten Einschränkungen der Besucherzahl und des für Kontrollen notwendigen personellen