Drei Autos in Remshalden beschädigt und geflüchtet: Was dem Verursacher drohen kann

Die Unfallflucht gehört zu den häufigsten Delikten, mit denen es die Polizei zu tun hat. Im Jahr 2020 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) wurden im Rems-Murr-Kreis insgesamt 2378 Unfallfluchten registriert, rund 450 weniger als im Vorjahr. Knapp 40 Prozent der Taten werden am Ende von der Polizei aufgeklärt.
In der Nacht auf Mittwoch kam es jetzt in Remshalden zu zwei Unfällen, bei denen die Verursacher flüchteten.
Gleich zwei Fahrzeuge beschädigt
Wie die Polizei berichtet, beschädigte ein bislang unbekannter Fahrzeuglenker gleich zwei in der Geradstettener Alfred-Klingele-Straße geparkte Autos und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 2000 Euro.
Ebenfalls zwischen Dienstagmorgen und Mittwochabend beschädigt wurde ein im Hauffweg geparkter Fiat. Auch hier entfernte sich der Verusacher unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von rund 800 Euro zu kümmern.
Zeugenhinweise nimmt das Polizeirevier Waiblingen unter der Telefonnummer 0 71 51/95 04 22 entgegen.
Unfallflucht ist eine Straftat
Wird der Verursacher einer Unfallflucht gefunden, verhängt der Staat dafür in der Regel eine Geldstrafe.
Jeder einzelne Fall von Unfallflucht muss übrigens an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg gemeldet werden: Denn hierbei handelt es sich um eine Straftat, die dort im Fahreignungsregister zehn Jahre lang gespeichert bleibt. Drei Punkte erhält ein Unfallflüchtiger in Flensburg dafür maximal. Ab acht Punkten muss ein Fahrer seinen Führerschein abgeben.