Lange Schlangen und Ansammlungen von Kunden vor den Läden: Das ist’s, was die Landesregierung während des Lockdowns vor Weihnachten verhindern will. Deswegen dürfen Kunden in Baden-Württemberg bestellte Waren nicht direkt im Einzelhandelsgeschäft abholen. Die Maßnahmen sollen helfen, dass sich das Coronavirus nicht noch weiter ausbreitet. Doch die Entscheidung trifft den gebeutelten Einzelhandel, der durch den Lockdown zudem auf wichtige umsatzstarke Tage verzichten muss, noch einmal. Die