Einfach die Türen schließen und warten, bis die Infektionszahlen so weit runtergehen, dass Begegnungen wieder möglich sind – diese eiserne Regel, die seit dem Lockdown Mitte Dezember dem Einzelhandel, Friseuren, der Gastronomie, den Schulen, Kitas und Kulturbetrieben schwer zu schaffen macht, gilt fürs Amtsgericht nur bedingt: Das Gericht zu schließen „ist mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlungen nicht vereinbar“, sagt Amtsgerichtsdirektorin Doris Greiner auf Anfrage und