Schorndorf: Feuerwerk an Silvester in der Altstadt verboten

In der Silvesternacht 2008/2009 ging auf dem Tübinger Marktplatz ein Fachwerkhaus in Flammen auf. Eine Rakete hatte sich in den Dachgiebel gebohrt und diesen in Brand gesetzt. Es entstand ein Schaden in Millionenhöhe und nur durch einen Großeinsatz der Feuerwehr konnte eine noch größere Katastrophe verhindert werden. Auch in anderen Städten ist es in den letzten Jahren zu Bränden unterschiedlichen Ausmaßes gekommen. Wie reagiert die Stadt Schorndorf in diesem Jahr auf Feuerwerk an Silvester?
Feuerwerksverbot seit 2009
Die Daimlerstadt ist von solchen Ereignissen bisher zum Glück verschont geblieben. Unter dem Eindruck solcher Brände wurde im Jahr 2009 ein bundesweit geltendes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gerade auch in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern erlassen. Das Feuerwerksverbot gilt unter anderem in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern und Kirchen kraft Gesetzes.
In der Schorndorfer Altstadt gibt es fast überall Fachwerkhäuser, so dass man sich dort so gut wie überall in unmittelbarer Nähe davon befindet. Aus diesem Grund wurden die Grenzen der Zone, in denen das Feuerwerksverbot generell gilt, durch eine Allgemeinverfügung konkretisiert. Verboten sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie II wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper oder Batterien. Die Stadtverwaltung wird Schilder an allen wesentlichen Eingängen der Altstadt aufstellen, die auf das Verbot hinweisen.
Die Polizei kontrolliert
In der Silvesternacht gibt es verstärkte Kontrollen durch die Ordnungskräfte der Polizei und einen Sicherheitsdienst. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Nach dem geltenden Sprengstoffgesetz kann eine solche Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.