Lärm macht krank, heißt es im Volksmund. Auch wissenschaftlich nachgewiesen ist das längst. Es gibt nicht umsonst Lärmgrenzwerte und allerorten Schutzmaßnahmen. Im vorliegenden Fall geht es aber eben nicht um Verkehrslärm, und es ist jemand angeklagt. Beides macht ihn interessant.
Vor dem Amtsgericht hatte sich ein 52-jähriger Schwaikheimer zu verantworten, dem die Anklage Körperverletzung vorwirft. Der Mann soll über einen längeren Zeitraum, aber zumindest von Herbst 2019 bis in den