Urbach

Betrieb von Pflegeheim des Alexander-Stifts in Gefahr: Auch in Rudersberg stehen die Zeichen auf Neubau

Gaby Schröder
Gaby Schröder ist Geschäftsführerin des Alexander-Stifts und verantwortlich für die Pflegeheime in Urbach und Rudersberg, © Benjamin Büttner

In Rudersberg stellt sich für das vom Alexander-Stift betriebene Pflegeheim das gleiche Problem wie für das in Urbach und andere Einrichtungen: Die Vorgaben der neuen Heimbauverordnung sind hier praktisch nicht umsetzbar, weil es eine komplizierte Eigentümerstruktur gibt, die auch noch zwischen Pflegezimmern und Betreutem Wohnen vermischt ist – was nach neuer Verordnung nicht mehr erlaubt ist. Jetzt zeichnet sich ein Ausweg aus der verfahrenen Situation ab, wie der Rudersberger Bürgermeister Raimon Ahrens auf Anfrage unserer Zeitung andeutet.

„Es gibt eine Konzeption für einen Neubau auf dem Nachbargrundstück und einen Umbau des Bestandsgebäudes“, sagt er. Allerdings sei noch nicht alles in trockenen Tüchern. „Es laufen im Moment die letzten Gespräche und die Verträge müssen noch unterzeichnet werden.“

Viele Zugeständisse waren nötig

Es habe viele Zugeständnisse von allen Seiten gebraucht, um so weit zu kommen, berichtet der Rudersberger Bürgermeister und lobt das Engagement und die gute Arbeit der Eigentümerbeiräte.

In Rudersberg hat sich wie auch in Urbach lange die Hoffnung gehalten, das Land könnte seine bereits 2019 in Kraft getretene Heimbauverordnung noch aufweichen und Ausnahmen zulassen. Miteigentümer des Rudersberger Pflegeheims hatten eine Petition gestartet und sich an den Landtag gewandt. „Da gab es Signale, dass die Schwierigkeiten verstanden wurden“, sagt Raimon Ahrens. Doch letztendlich hatte das Anliegen im Petitionsausschuss keinen Erfolg.

Wie in Urbach ist die Situation in Rudersberg mit einem großen Zeitdruck verbunden: Die bestehende Pflegeeinrichtung hat nur noch eine Laufzeit bis 2023 genehmigt bekommen.

In Rudersberg stellt sich für das vom Alexander-Stift betriebene Pflegeheim das gleiche Problem wie für das in Urbach und andere Einrichtungen: Die Vorgaben der neuen Heimbauverordnung sind hier praktisch nicht umsetzbar, weil es eine komplizierte Eigentümerstruktur gibt, die auch noch zwischen Pflegezimmern und Betreutem Wohnen vermischt ist – was nach neuer Verordnung nicht mehr erlaubt ist. Jetzt zeichnet sich ein Ausweg aus der verfahrenen Situation ab, wie der Rudersberger Bürgermeister

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