Weil er im Oktober vergangenen Jahres in Fellbach in betrunkenem Zustand sein Auto umparken wollte und dabei einen Unfall verursacht hat, muss sich ein 30-Jähriger wegen Straßenverkehrsgefährdung vor dem Waiblinger Amtsgericht verantworten. Da er wegen ähnlicher Delikte vorbestraft ist, verurteilt ihn Richterin Figen Basoglu-Waselzada zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. In einem Jahr muss der Angeklagte 60 gemeinnützige