Waiblingen

Brandstifter kommt in Psychiatrie

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Prozess Auftakt zum Brandanschlag Gartenhaus Gartenhüttte Winterbach Engelberg
EIn 45-Jähriger Brandstifter wurde nun vom Landgericht Stuttgart verurteilt. © Redaktion
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)
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Das Gewächshaus brannte lichterloh. Großeinsatz für die Feuerwehr. © Eva Hopfgarten (Online-Praktikant)

Waiblingen/Stuttgart. Auch ohne die Brandstiftung, die dem 45-jährigen Waiblinger zur Last gelegt wurde, hätte die 18. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts seine Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

„Was Sie gemacht haben, ist zu gefährlich“, so die Vorsitzende Richterin am Freitag. Mehrere Vorfälle, die er vor dem Brand am 7. September 2015 in Waiblingen-Beinstein verursacht hatte, wären bereits ausreichend gewesen. So hatte er den Eigentümer der Gärtnerei, die er in Brand gesteckt hatte, im August an einer Tankstelle in Beinstein mit Reizgas besprüht. Dabei waren auch dessen Töchter im Alter von zwei und vier Jahren getroffen worden. Das habe wohl nicht in seiner Absicht gelegen, dennoch hätten die Kinder Schmerzen erlitten.

Bei dem 45-Jährigen wurde im Jahr 2000 eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, die sich mit der Zeit immer stärker manifestierte. Zu seinen Wahnvorstellungen zählt unter anderem, dass seine Eltern nicht seine wahren Eltern sind. Auch das Berufsleben des Gärtners ist in seinen Vorstellungen vielfältig, es reicht vom erfolgreichen Gehirnchirurgen bis zum Botschafter. Wirklich gravierend sind jedoch seine Vorstellungen, das Haus, in dem er wohnt, gehöre ihm, die Nachbarn seien alle Eindringlinge, die darin nichts zu suchen hätten und die Gärtnerei, die seine Eltern per Grundstückstausch an einen benachbarten Landwirt veräußert hatten, sei sein Eigentum. Aus diesen Vorstellungen heraus versuchte er, die Nachbarn zu vertreiben. So drosch er bei einem Mann so heftig gegen die Wohnungstür, dass dieser Angst hatte, er würde sie einschlagen. Einmal versuchte er, über den Balkon in dessen Wohnung zu klettern. In dem Mehrfamilienhaus herrschte Angst vor dem Mann.

Schließlich kam das Gericht auch zu der Überzeugung, dass er das Gewächshaus auf dem Gärtnereigelände angezündet hat, in dem 800 Strohballen lagerten. „Begreifen Sie das Urteil als Chance, denn in einer Klinik können Sie besser therapiert werden as bisher“, sagte die Richterin abschließend.