Die Corona-Verordnungen sind gelockert worden – aber wie sieht es mit Taufen, Beerdigungen und Hochzeiten aus? Diese sind unter Auflagen erlaubt und fallen unter eine zum 4. Mai aktualisierte und vorerst bis 15. Juni geltende Verordnung des Landeskultusministeriums „über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie Bestattungen“. Unterschiede finden sich in