Doch genügend Abstand, kein Corona-Bußgeld: Amtsgericht Waiblingen stellt Verfahren gegen Mann ein

Vor dem Amtsgericht Waiblingen hat ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz stattgefunden. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt.
Betroffen war ein 54-jähriger Mann aus Waiblingen. Ihm wurde vorgeworfen, sich im April des letzten Jahres mit vier anderen Personen auf einem öffentlichen Platz in Waiblingen getroffen zu haben, ohne die coronabedingten Mindestabstände eingehalten zu haben. Daraufhin stellte ihm eine Polizeistreife einen Bußgeldbescheid aus. Gegen den Bescheid erhob der Mann Widerspruch.
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Weigel kam in dem Verfahren jedoch zu der Überzeugung, dass die Mindestabstände sehr wohl eingehalten worden waren. Das Verfahren wurde eingestellt.
Der gleiche Sachverhalt war bereits vor einiger Zeit für einen anderen Teilnehmer des Treffens verhandelt worden. Auch hier wurde das Verfahren eingestellt.