Gutachter: Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung sind erfüllt
Stuttgart. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Deniz E. wäre nach Ansicht eines psychiatrischen Gutachters vertretbar. "Die Voraussetzungen wären erfüllt", sagte der Facharzt für Jugendpsychiatrie, Gunter Joas, am Dienstag am Landgericht Stuttgart.
Dort wird seit dem 5. März über den Das Gericht entscheidet über die nachträgliche Sicherheitsverwahrung des letzten Haupttäters, der seine Haftstrafe bereits abgesessen hat.
Eine „ausgesprochen ungünstige Gefährlichkeitsprognose“
Am Dienstag hat der erste psychiatrische Gutachter Gunter Joas bei Deniz E. eine „schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung“ mit „dissozialen und narzisstischen Anteilen“ diagnostiziert.
Joas bescheinigte Deniz E. eine „ausgesprochen ungünstige Gefährlichkeitsprognose“. Es sei nicht auszuschließen, dass der heute 29 Jahre alte Mann auch elf Jahre nach der Bluttat und nach zehn Jahren Haft wieder schwere Gewaltdelikte begeht.
Deniz E. sei in „eine Hochrisiko-Gruppe einzustufen“. Aus Sicht des psychiatrischen Gutachters sind somit die Voraussetzungen für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung erfüllt.
Der 29-Jährige und ein Komplize hatten den 19 Jahre alten Schüler Yvan Schneider im August 2007 mit Schlägen und Tritten getötet. Die Leiche wurde zerstückelt, in Teilen in Blumenkübel einbetoniert und im Neckar versenkt.
Einen ausführlichen Artikel über die Verhandlung am Stuttgarter Landgericht gibt es ab 18.30 Uhr im ePaper und morgen in allen Ausgaben sowie auf zvw.de
Unsere bisherige Berichterstattung vom Prozess am Landgericht Stuttgart:
- 05. März: Mörder spricht von „Frechheit“ und "Folter"
- 05. März: Täter sieht sich als Opfer
- 08. März: Einblicke in die Psyche des Täters
- 14. März: Einblicke in einen desaströsen Hafts-Alltag
- 15. März: Fehlbehandlung: Medikamente für Deniz E. planlos dosiert