Haftstrafe für Drogenabhängigen
Waiblingen/Fellbach. Ein 30-Jähriger muss für ein Jahr und sechs Monate hinter Gitter, weil er mit Heroin, Kokain und Marihuana gehandelt hat – offenbar, um sich seinen eigenen Konsum zu finanzieren. Zudem soll er mehrfach unter Drogeneinfluss Auto gefahren sein.
Weil er Heroin, Kokain und Marihuana nicht nur konsumiert, sondern auch damit gehandelt haben soll, muss sich ein 30-Jähriger am Montag vor dem Waiblinger Amtsgericht verantworten. Mindestens zweimal soll der Mann zudem unter dem Einfluss harter Drogen Auto gefahren sein. Aufgefallen war Letzteres bei einer Routinekontrolle der Polizei: In Wendlingen hatten die Beamten den Autofahrer angehalten und Hinweise auf Drogenmissbrauch festgestellt. Eine freiwillige Urinprobe wurde positiv auf Heroin, Kokain und Amphetamine getestet; eine Blutprobe bestätigte das Ergebnis. In seinem Wagen wurden kleinere Mengen an Heroin und Kokain sowie Spritzen und Fixerbesteck gefunden.
Telefonischer Hinweis bringt die Fahnder auf die Spur
Zum zweiten Mal erwischt wurde der Angeklagte, weil die Waiblinger Drogenfahnder einem telefonischen Hinweis gefolgt waren. Bei der Anruferin handelte es sich laut Angaben der Ermittler um eine Bekannte des Mannes, die anscheinend aus Eifersucht gehandelt hatte. („Das ist alles ein großer, verworrener Haufen“, kommentierte einer der Polizisten.) Die Beamten fingen den 30-Jährigen und einen weiteren Mann vor dessen Wohnung in Fellbach ab; offenbar hatten die beiden gerade in Frankfurt am Main eingekauft: Im Auto des Angeklagten fanden die Polizisten rund 20 Gramm Heroin und Kokain.
Dass diese Drogen zumindest teilweise zum Weiterverkauf bestimmt waren, schlossen die Ermittler aus der Auswertung der Handydaten. Der Mitfahrer war indes ein polizeibekannter Drogenkonsument und Straftäter; bei diesem war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt untergekommen. Seine ehemalige Lebensgefährtin und Mutter seines zweieinhalbjährigen Sohnes hatte ihn hinausgeworfen.
Immer wieder rückfällig
Drogenprobleme habe er schon seit mehr als einem Jahrzehnt, dies gibt der Angeklagte, der seit der zweiten Kontrolle in Untersuchungshaft sitzt, unumwunden zu. Bereits kurz nach seinem Abitur an einer deutschen Schule in Rumänien im Jahr 2004 habe er begonnen, Heroin zu nehmen. Ein erstes Studium habe er abgebrochen, einige Jahre gearbeitet, dann ein zweites Studium ebenfalls ohne Abschluss beendet. Schließlich habe er vor vier Jahren sein Heimatland verlassen und sei nach Deutschland gekommen – um seinem damaligen Freundeskreis zu entfliehen. Genutzt hat es anscheinend nicht viel: Zwar hat der Mann seitdem immer gearbeitet und Geld verdient, aber ebenso kontinuierlich wohl Drogen konsumiert. Nach eigener Aussage hat er mehrfach versucht, von den Drogen wegzukommen, war aber immer wieder rückfällig geworden, zuletzt nach einer Entgiftung in Winnenden im Dezember des vergangenen Jahres.
Schlechte Sozialprognose
Dementsprechend mau fällt die Prognose des als Zeugen bestellten Sachverständigen aus: Er sehe nur eine 20- bis 30-prozentige Chance, eine derart schwere und langjährige Drogensucht tatsächlich zu besiegen. Positiv zu werten sei allerdings das noch junge Alter des Angeklagten. Auf diese zielte Sozial- und Kriminalprognose stellte auch der Richter in seiner Urteilsbegründung ab. Zwar sehe er einen starken Motivationsfaktor – nämlich den kleinen Sohn des Abhängigen und seinen Wunsch, das Umgangsrecht zu behalten –, allerdings sehe er auch, dass dessen soziales Umfeld nicht in der Lage sei, ihn mit einem unbehandelten Drogenproblem dauerhaft aufzufangen. Eine Bewährung sei nicht möglich, unweigerlich würde der Mann rückfällig. Er muss deshalb nun für ein Jahr und drei Monate in Haft. Allerdings darf er zunächst eine Drogentherapie machen und erst danach seine Haftstrafe antreten. Bis dahin bleibt er in Untersuchungshaft.
Gutachter-Deutsch
Zusammenfassend ließe sich sagen: „Die Auffälligkeiten zu beiden Fahrtzeitpunkten waren zu wenig diskriminiert, als dass man sie einer drogenbedingten Fahruntüchtigkeit zuordnen könnte.“ Dies sagte der als Gutachter bestellte Sachverständige aus.
Übersetzt heißt es so viel wie: dass das Fahren unter Drogeneinfluss im Falle des Angeklagten als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat geahndet wird, ist richtig.