Wer als Vermieter in Waiblingen einen neuen Mietvertrag aufsetzt, muss bei der Höhe der Miete seit 4. Juni 2020 noch besser aufpassen. Wegen des angespannten Wohnungsmarkts gehört Waiblingen nun zu jenen 89 Kommunen in Baden-Württemberg, in denen die Mietpreisbremse gilt.
Das heißt, dass Mieten in neuen Verträgen die ortsübliche Vergleichsmiete nur um maximal zehn Prozent übersteigen dürfen. Verstößt ein Vermieter dagegen, kann der Mieter die Herabsetzung der Miete einfordern. Daher