Einem 30-jährigen Fellbacher wird vorgeworfen, sich im April mit mehreren Personen getroffen zu haben. Zum damaligen Zeitpunkt durften sich allerdings nicht mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum treffen. Der junge Mann argumentiert, es habe sich um ein zufälliges Zusammentreffen gehandelt und der Abstand von 1,5 Metern sei eingehalten worden. Was droht in einem solchen Fall?
Ursprünglich sollten Anfang dieser Woche am Amtsgericht eine ganze Reihe von mutmaßlichen Verstößen gegen