Ein 32-jähriger Waiblinger soll über seinen Facebook-Account ein Video verschickt haben, das kinderpornografisches Material enthält. Außerdem hatte er mehrere solcher Bild- und Videodateien auf seinem Handy gespeichert. Doch reicht das aus, um vom Amtsgericht Waiblingen verurteilt zu werden? Die Beweisführung kam teils zu einem anderen Ergebnis. Man stelle sich vor: Man ist in 15 bis 20 Chatgruppen mit bis zu 100 Teilnehmern beim Messengerdienst Whatsapp. Über diese Gruppen werden unzählige