Waiblinger Rundsporthalle wird Corona-Impfzentrum: Welche Standorte es noch in Baden-Württemberg gibt
Die Standorte für die Kreisimpfzentren stehen fest. Das gab das Ministerium für Soziales und Integration in einer Pressemitteilung am Mittwoch (02.12.) bekannt. Unter den insgesamt zwölf Standorten des Regierungsbezirkes Stuttgart wird auch Waiblingen aufgeführt. Künftig sollen in der Rundsporthalle Impfungen vorgenommen werden. Am 15. Januar 2021 sollen die Kreisimpfzentren ihre Arbeit aufnehmen.
Gesundheitsminister Manfred Lucha sagte dazu: „Unsere Impfstrategie steht auf einem stabilen Fundament. Nach den neun Zentralen Impfzentren in Freiburg, Offenburg, Karlsruhe, Heidelberg, Stuttgart (2), Rot am See, Tübingen und Ulm haben wir nun auch die Standorte für die Kreisimpfzentren festgelegt.“
Weitere Standorten mit Kreisimpfzentren im Regierungsbezirk Stuttgart werden errichtet im:
- Landkreis Böblingen (Messehalle Sindelfingen)
- Landkreis Esslingen (Stuttgart Messe, Esslingen: Gewerbegebäude Zeppelinstraße)
- Landkreis Ludwigsburg (Ludwigsburg, MM Studio - Doppelstandort)
- Landkreis Heidenheim (Heidenheim, Congress Centrum)
- Landkreis Ostalbkreis (Aalen, Ulrich-Pfeifle-Halle)
- Landkreis Main-Tauber-Kreis (Bad Mergentheim, Berufliches Schulzentrum)
- in der Stadt Heilbronn (Messehalle intersport red-blue)
- im Landkreis Heilbronn (Ilsfeld, Tiefenbachhalle),
- Landkreis Göppingen (Göppingen, Esslinger Str. 10)
- Landkreis Hohenlohekreis (Öhringen, Hohenlohe-Sporthalle)
- Landkreis Schwäbisch Hall (Wolpertshausen, Halle)
Die Entscheidung über die Standorte der Kreisimpfzentren sei in Zusammenarbeit des Landes mit dem Städtetag Baden-Württemberg, dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Gemeindetag Baden-Württemberg unter Beteiligung der jeweiligen Kommunen erfolgt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Kreisimpfzentren (KIZ)
Wie erfolgte die Auswahl der Kreisimpfzentren?
Im November waren die Städte, Gemeinden und Landkreise dazu aufgerufen worden, Vorschläge für Liegenschaften zu unterbreiten und beim Land einzureichen, die sich als Kreisimpfzentren eignen. Hierzu haben sie vom Land einen Kriterienkatalog erhalten, um die Anforderungen einschätzen zu können.
Wie viele Impfzentren wird es in meinem Stadt- bzw. Landkreis geben?
Laut Ministerium für Soziales und Integration sollen in jedem Stadt- und Landkreis größenabhängig ein bis zwei weitere Impfzentren aufgebaut werden. Die sechs bevölkerungsreichsten Stadt- und Landkreise erhalten zwei Standorte, alle anderen erhalten einen Standort.
Ab wann starten die Kreisimpfzentren?
Zum 15. Januar 2021 sollen die Kreisimpfzentren ihre Arbeit aufnehmen.
Wie wird noch geimpft?
Weiterhin wird es mobile Impfteams geben, die sogenannten „aufsuchenden Angebote“ (bspw. für Pflegeheime). Zudem werde derzeit ein Konzept zur Impfung in Kliniken erarbeitet, in denen das dort beschäftigte Personal geimpft wird.
Wer koordiniert das Kreisimpfzentrum?
Aktuell sind das Land, der Städtetag Baden-Württemberg, der Landkreistag Baden-Württemberg und der Gemeindetag Baden-Württemberg über die möglichen Betreibermodelle im Austausch und in Abstimmung. Der Betreiber soll das Kreisimpfzentrum koordinieren.
Wer wird zuerst geimpft?
Auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutschen Ethikkommission wird der Bund priorisieren, wer zuerst geimpft wird.
Diese werden nach der Zulassung des Impfstoffs/der Impfstoffe weiter konkretisiert. Es sei jedoch bereits abzusehen, dass im ersten Schritt neben medizinischem Personal und Personal in kritischen Infrastrukturen vor allem vulnerable Personengruppen geimpft werden sollen. Daher werden zusätzlich mobile Impfteams eingesetzt, die beispielsweise Pflegeheime oder Wohneinrichtungen für Behinderte sowie private Haushalte (pflegebedürftige Personen, die nicht hinreichend mobil sind, um Impfzentren aufzusuchen) aufsuchen können.
Wie kommt der Impfstoff zu den Kreisimpfzentren?
Für die Impfstofflogistik ist in der Zeit vor einer Überleitung der SARS-CoV-2-Impfung in die Regelversorgung (also v. a. in die Hausarztpraxen) das Land und stellt die Impflogistik und die benötigten Strukturen für eine mögliche Verimpfung zum 15. Januar 2021 bereit. Die Verteilung des Impfstoffes vom Zentrallager aus ist verknüpft mit der landesweiten Verteilung des Impfbesteckes.
Ist die Sicherheit des Impfstoffs gewährleistet?
Die Sicherheit an den Impfzentren obliege grundsätzlich den Betreibern. Begleitend werden die Ortspolizeibehörden sowie – auf Anordnung des Innenministeriums – der Polizeivollzugsdienst lageorientiert alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie der Leichtigkeit des Verkehrs treffen. Darüber hinaus steht der Polizeivollzugsdienst als kompetenter Ansprechpartner vor Ort in allen Sicherheitsfragen zur Verfügung.
Wer legt fest, welcher Impfstoff verabreicht wird?
Ein zugelassener Impfstoff steht zu Beginn nicht automatisch überall und für jeden sofort zur Verfügung. Er muss erst in ausreichender Menge hergestellt und verteilt werden. Zuständig für die Planung und Verteilung nach Einführung eines geeigneten Impfstoffs sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesländer. Das BMG und die Bundesländer stehen dabei zu den geplanten Regelungsverfahren im Austausch.
Wer stellt das Personal?
Da das Personal aus einem Bereich (z.B. Krankenhäuser) nicht ausreichen wird, bittet das Ministerium für Soziales und Integration Ärztinnen und Ärzte, die sich in einem Impfzentrum engagieren möchten, sich bei der Landesärztekammer oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu melden. Für medizinische Fachkräfte und freiwillige Helfer erarbeitet das Ministerium derzeit eine Lösung, wo diese sich melden können.
Wie erfolgt die Anmeldung zur Impfung – werden Personengruppen dazu aufgerufen oder kann man sich anmelden und einen Termin geben lassen?
Geplant ist, dass die Anmeldung telefonisch über eine spezielle Weiche der Telefonnummer 116 117 erfolgt. Allerdings sollen in größeren Zentren auch telefonische Anmeldungen direkt dort entgegengenommen werden können. Auch über eine App sollen Anmeldungen ermöglicht werden.
Zu welchen Zeiten kann man sich impfen lassen?
Geplant sei, dass man sich an sieben Tage die Woche in zwei Schichten von 07.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr impfen lassen kann.
Wie viele Impfungen finden pro Tag statt?
Pro Standort sollen etwa 800 Impfungen am Tag durchgeführt werden.
Wie lange soll das Kreisimpfzentrum bestehen bleiben?
Aktuell sei geplant, die Kreisimpfzentren bis Juni 2021 zu betreiben. Sollte es notwendig sein, soll deren Tätigkeit über den Zeitraum hinaus verlängert werden.
Wo kann ich mich impfen, wenn die Kreisimpfzentren wieder aufgelöst werden?
Mittelfristig sei vorgesehen, dass die Gesamtbevölkerung mit zunehmender Anzahl an verfügbarem Impfstoff im Laufe des Frühjahrs/Sommers in Haus- und Facharztpraxen geimpft werden. Das Land plant sich dann aus dem Impf-Geschehen zurückzuziehen.
Reicht es, wenn ich mich einmal impfen lasse?
Derzeit geht die Regierung davon aus, dass in zwei Dosen im Abstand von 21-28 Tagen geimpft werden muss. Daher sollen zwei Impf-Terminen gleichzeitig vergeben werde.