Wohnung in Fellbach durchsucht: Kokain in der Mikrowelle

Das Amtsgericht Waiblingen hat einen Mann wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Weigel sah es als erwiesen an, dass der 45-Jährige Kokain in seiner Wohnung in Fellbach aufbewahrt hatte. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro verurteilt.
Nach einem anonymen Telefonhinweis an die Kriminalpolizei Waiblingen ließ diese im Juni und Juli vergangenen Jahres die Wohnung des Angeklagten observieren. Im Juli 2020 wurde die Wohnung dann durchsucht. Dabei fanden die Beamten in der Mikrowelle drei Plomben mit jeweils einem Gramm Kokain.
Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf und ließ seinen Verteidiger dem Gericht eine notarielle Erklärung aushändigen. Diese Erklärung stammte von einer nicht näher bezeichneten Person, die angab, das Kokain in der Wohnung des Mannes hinterlassen zu haben.
Richter Weigel wertete die notarielle Erklärung in seinem Urteil als „offensichtliche Schutzbehauptung“ des Angeklagten.
Keine Tütchen, keine Waage
Auch das vorgebrachte Argument des Verteidigers, bei der Durchsuchung seien keine weiteren Utensilien gefunden worden, die mit Betäubungsmitteln üblicherweise einhergingen. So waren zum Beispiel weder Tütchen noch eine Feinwaage gefunden worden, auf die der anonyme Anrufer die Kriminalpolizei Waiblingen aufmerksam gemacht hatte. Den Richter überzeugte dieses Argument aber nicht.
Erschwerend kam für den Angeklagten hinzu, dass er bereits zwei Einträge im Vorstrafenregister vorzuweisen hatte: Ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz war er zu einer knapp fünf- und zu einer dreijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 70 Euro, also insgesamt 4200 Euro. Dem folgte das Gericht nicht, sondern setzte das Urteil auf 3500 Euro Geldstrafe fest. Der Angeklagte kann gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegen.