Mehr als 200 Euro für einmal Falschparken? Das ist Abzocke, sagt der betroffene Autofahrer. Der Einzelhändler, dessen Kundenparkplatz der Mann blockiert hat, hält dagegen: Es bleibe ihm gar keine andere Möglichkeit, als mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei zu kooperieren. Verständnis mag man für beide aufbringen. Doch der Streit kennt nur Verlierer – und Beutelsbach hat ein Parkplatzproblem.
Vorausgeschickt sei: Weder der Falschparker noch der Gewerbetreibende wollen ihren Namen