Die Stadt Weinstadt hat eine Regelung getroffen, die für mehr Gerechtigkeit bei den Betreuungsgebühren sorgt. Wer in den vergangenen Monaten die städtische Notbetreuung für Schul- und Kindergartenkinder nur eingeschränkt in Anspruch genommen hat, bekommt das Geld anteilig zurückerstattet. Die Kitas sind indes wieder zum Regelbetrieb übergegangen – das war kein allzu großer Schritt für manche Einrichtungen.
Regelbetrieb? "Kein großer Unterschied" zur Notbetreuung in der