Welzheim

Fußgänger totgefahren: Angeklagter erinnert sich nicht

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Symbolfoto. © Joachim Mogck

Kaisersbach/Stuttgart. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung und Mordversuch durch Unterlassen. Ein 20-Jähriger soll in der Nacht zum 8. Juli 2017 gegen 3.30 Uhr früh auf dem Nachhauseweg vom Sandlandfest einen 22-jährigen Fußgänger überfahren und tödlich verletzt haben. An die Nacht erinnert sich der 20-Jährige nur schemenhaft.

„Ich weiß es nicht“ und „Daran kann ich mich nicht erinnern“ waren die am häufigsten benutzten Floskeln des Angeklagten am ersten Verhandlungstag vor der 2. Jugendgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart. Seit September sitzt der 20-Jährige in Untersuchungshaft. In Handschellen war er am Mittwochvormittag in den Gerichtssaal geführt worden. Er sprach leise und zögerlich über seine Kindheit und Jugend. Kindergarten, Grundschule, Gymnasium bis zur zwölften Klasse. Kein Abitur, aber Fachhochschulreife nach einem freiwilligen sozialen Jahr an einem Krankenhaus. Am 11. September 2017 wollte er seine Zimmermannslehre beginnen. Stattdessen kam er in Haft.

Bis zu dem Unfall fiel der Angeklagte nicht aus dem Rahmen eines Jugendlichen, der seinen Weg sucht und ab und zu vom geraden Weg ein wenig abkommt. Immer öfter Alkohol, zuletzt jeden Tag einen Joint. Der von ihm vermutlich verursachte Unfall hat diesen Rahmen gesprengt. Er hat einen jungen Menschen brutal aus dem Leben gerissen – und eine Familie zerstört. Der Unfall hinterlässt aber auch im jungen Leben des Angeklagten tiefe Spuren.

Staatsanwaltschaft geht von 1,6 Promille zum Unfallzeitpunkt aus

Der 20-Jährige beantwortete meist nur in kurzen Sätzen die Fragen des Gerichts, des Sachverständigen, des Staatsanwalts und des Nebenklägers. Die Vorsitzende Richterin der 2. Jugendstrafkammer, Sina Rieberg, fasste oftmals nach, versuchte ergründen und zu verstehen, was in dieser Nacht geschah. „Daran kann ich mich nicht erinnern“, sagte der 20-Jährige ein ums andere Mal.

Lediglich drei Geschehnisse blieben zumindest schemenhaft in seinem Gedächtnis haften: Dass er auf dem Weg von Hellershof in Richtung Alfdorf nach dem Schillinghof einen „Rumpler“ gespürt hat; dass er wenig später angehalten hat und feststellte, dass das Kennzeichen des Seat Ibiza weg war; und dass er seine drei Mitfahrer am Kirchplatz in Welzheim abgesetzt hat. Gebetsmühlenhaft beteuerte der Angeklagte, dass er vom späteren Abend an und an die  Nacht so gut keine Erinnerungen habe. Die Staatsanwaltschaft geht zum Unfallzeitpunkt von einem beträchtlichen Blutalkoholspiegel von 1,6 Promille aus. Zudem war der junge Mann bekifft. Im Morgengrauen holte die Polizei den 20-Jährigen aus dem Bett und nahm ihn und seine beiden Geschwister mit aufs Revier. Seine ersten Aussagen bei der Polizei zum Geschehen unterschieden sich von denen, die er nun vor Gericht macht.

Absturz, Filmriss

Mit dem Auto seiner Mutter war der 20-Jährige am frühen Abend nach Cronhütte zu einem Freund gefahren, wo er auch übernachten wollte. Zuhause hatte er, wie gewöhnlich nach Feierabend, einen Joint geraucht. Mit dem Freund leerte er einen Sixpack Bier, bevor sie den kurzen Weg ins Sandland liefen. Das Fest lässt sich auf den Nenner bringen: Absturz, Filmriss.

Wie viel Alkohol er bei dem Fest getrunken habe? Ich weiß es nicht.

Weshalb er in der Nacht noch ins Auto stieg und drei Leute, von denen er zwei überhaupt nicht kann, nach Welzheim fuhr: Ich weiß es nicht.

Warum er den Schleichweg vom Hellershof über Hüttenbühl und Burgholz nach Welzheim eingeschlug. Ich weiß es nicht.

Womöglich waren sich der Angeklagte und das Opfer auf dem Sandlandfest begegnet. Sie kannten sich allenfalls vom Sehen. Der 22-Jährige war ein Mitschüler seiner großen Schwester. Um 3.30 Uhr war der 22-Jährige zu Fuß auf dem Nachhauseweg, auch er schwer betrunken. Kurz hinter dem Schillinghof überfuhr der 20-Jährige den Fußgänger. Der junge Mann erlitt tödliche Verletzungen und verblutete in kurzer Zeit an der Unfallstelle. Auch ein Notarzt hätte ihn nicht retten können.

Der Prozess wird am Montag, 19. Februar, fortgesetzt.


Staatsanwaltschaft geht von einem Mordversuch aus

Außergewöhnlich an der Anklage gegen den 20-Jährigen ist, dass der Staatsanwalt von einem Mordversuch ausgeht. Der Angeklagte habe billigend den Tod des 22-Jährigen in Kauf genommen, indem er Unfallflucht beging, selbst keine Hilfe leistete und auch keinen Notarzt rief.

Fahrlässig herbeigeführte Verkehrsunfälle werden offenbar von Staatsanwälten und Gerichten nicht mehr mit einem gewissen Verständnis und mit Milde betrachtet. Das zeigte jüngst die lebenslange Haft für zwei Raser in Berlin. Dem Kaisersbacher Fall ähnlicher ist ein Urteil des Landgerichts Landshut. Es verurteilte im Dezember 2017 einen 27-jährigen Landwirt, der im betrunkenen Zustand einen am Fahrbahnrand liegenden Jugendlichen überfahren haben soll und danach einfach weiter fuhr. Das Urteil lautete auf fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes wegen Unterlassens. Der schwer verletzte 17-Jährige wurde erst eine Stunde später gefunden und er hatte den Unfall nur knapp überlebt.


Unsere Berichterstattung zum Fall können Sie hier noch einmal nachlesen:

08.07.2017: Fußgänger tödlich verletzt - Unfallfahrer ermittelt

11.07.2017: Fußgänger tot: Fahrer war alkoholisiert 

03.11.2017: Ein Leben lang schuldig

Sieben Monate später beginnt der Prozess gegen den 20-jährigen Angeklagten

07.02.2018: Fußgänger totgefahren: Prozess beginnt