Welzheim

Nach Tod eines Fußgängers: Zeugen mit Gedächtnislücken

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Symbolfoto. © Joachim Mogck

Kaisersbach/Stuttgart. Der mutmaßliche Fahrer muss sich jetzt vor Gericht verantworten. Kreidebleich sitzt er auf der Anklagebank und bittet mehrmals um Pause. Seine drei Mitfahrer treten als Zeugen auf. Dennoch bleibt unklar, was in jener Nacht wirklich geschah.

Es war der 8. Juli 2017 gegen 3.30 Uhr früh, nach dem Sandlandfest, auf der Strecke von Hellershof Richtung Alfdorf nach dem Schillinghof. Vier junge Männer sitzen in einem Seat, am Steuer der 20-jährige Angeklagte. Sie kommen vom Sandlandfest, wollen nach Welzheim, und warum sie diesen Umweg fahren, bleibt eine von vielen Unklarheiten. Plötzlich rumpelt es heftig. Der Fahrer hält eine Weile später an, begutachtet mit Mitfahrern den Schaden am Auto, fährt weiter. Wenige Stunden später erklärt die Polizei dem 20-Jährigen: Sie haben einen Menschen überfahren. Er ist tot.

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Peter Winckler nimmt am zweiten Verhandlungstag vor der 2. Jugendgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart einen engen Freund des Angeklagten in die Mangel. Der Freund war als Zeuge geladen und berichtete, der Angeklagte habe in der Nacht gedacht, lediglich über einen Ast gefahren zu sein. So habe er es ihm erzählt.

Viele Fragen bleiben ohne Antwort

Warum der Angeklagte dann den Vorwurf der Polizei, er habe einen Menschen tödlich verletzt, nicht entrüstet zurückgewiesen habe – diese Frage stellt Dr. Winckler in den Raum.

Die Frage bleibt ohne Antwort stehen – wie so viele andere Fragen an diesem zweiten Verhandlungstag im voll besetzten Gerichtssaal. Dem Beschuldigten ist deutlich anzusehen, wie ihn das alles mitnimmt. Was die Angehörigen des Todesopfers durchmachen müssen angesichts dieses Dramas – schwer vorstellbar.

Freund des Angeklagten: Whisky-Cola bis zum Filmriss

Als Beifahrer saß in jener Nacht ein heute 21-Jähriger im Auto. In Nebensätzen klingt an, er könnte den Angeklagten damals gedrängt haben zu fahren, obwohl dieser Alkohol getrunken und Marihuana geraucht hatte. Jenem Beifahrer billigt die Vorsitzende Richterin Sina Rieberg ein Auskunftsverweigerungsrecht zu, weil er sich sonst selbst belasten könnte. Der junge Mann nutzt sein Recht, schweigt und geht.

Als „ein bisschen falsch“ charakterisiert der nahe Freund des Angeklagten diesen jungen Mann später bei seiner eigenen Vernehmung. Der Freund saß nicht mit im Unglücksauto. Er wohnt in der Nähe des Sandlandfestes, ging am Vorabend des tödlichen Unfalls zu Fuß mit dem Angeklagten zum Fest. Das Auto blieb stehen. Man trank Whisky-Cola, amüsierte sich. Bis zum Filmriss, wie der Freund vor Gericht erzählt: Er wisse nicht, wie er nach Hause gekommen sei, habe sich am Tag danach so erbärmlich gefühlt wie nie zuvor. Auf dem Sandlandfest ging schon vor 2017 die Sage, dass man sich vor K.o.-Tropfen hüten muss.

Sie erinnern sich kaum

Erst am Mittag nach dem Unfall erfuhr der Freund, was geschehen war. Er fuhr zum Beschuldigten und traf ihn völlig geknickt und schockiert an. Ein ums andere Mal sagte er, er sei davon ausgegangen, einen Ast überfahren zu haben.

Als einen Schlag, der ihn geweckt hat, beschreibt einer der drei Mitfahrer im Unglücksauto den Aufprall. Er sei stark alkoholisiert gewesen, habe vermutlich geschlafen. „Ich meine, dass wir irgendwann mal angehalten haben“, sagt er – „aber ich hab da nur so einzelne Bilder im Kopf.“ Eins davon handelt von einem Wurstautomaten in Welzheim, wo alle drei Mitfahrer offenbar nach dem Unfall ausgestiegen sind. Man war auf der Suche nach etwas zu essen, wollte noch frühmorgens bei einem Bekannten ein Bier trinken. Daraus wurde aber nichts.

Sie kannten sich nicht

Unklar bleibt, wieso dieser Mitfahrer überhaupt im Auto saß. Er kannte den Fahrer nicht mal. Seiner Erinnerung nach blieb er als Einziger sitzen, als der Fahrer anhielt und man den Schaden am Auto begutachtete. Später fand die Polizei ein Nummernschild des Seat am Unfallort.

„Das kann ich Ihnen nicht sagen“ – diesen Satz benutzen Zeugen häufig an diesem Verhandlungstag. „Wir waren eben alle stark betrunken“, sagte einer der Mitfahrer: „Es gibt keinen Tag, an dem ich nicht da dran denke. Das wird wahrscheinlich mein ganzes Leben so sein.“

U-Haft statt Zimmermannslehre

Nur dieser Mitfahrer traute sich allein in den Zeugenstand. Ein weiterer erschien mit Anwalt. Dieser wachte akribisch darüber, dass sein Mandant an der aus seiner Sicht richtigen Stelle sein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nehmen kann – und forderte, Fragen schriftlich beantworten zu dürfen. Dies wurde abgelehnt. Sodann berichtete der Zeuge von „Erinnerungslücken“. An der Bar habe man, sofern man die Leute kannte, eine „bessere Mischung“ gekriegt. Auch dieser Mitfahrer kannte den Beschuldigten nicht wirklich.

Sein Freund beschrieb den Angeklagten vor Gericht als ruhigen, verständnisvollen Typ, „sehr treu und ehrlich. Ein Kumpel, mit dem man Pferde stehlen und Berge versetzen kann.“ Sie hätten viel geredet, auch über die Probleme des Angeklagten mit seiner Mutter und seinem Stiefvater. Eine Zeit lang wohnte der junge Mann bei einem Bekannten, und er gab seinen Berufwunsch Kinderpfleger auf, weil ihm dieser Wunsch zu unsicher erschien. Im September 2017 sollte seine Zimmermannslehre beginnen. Stattdessen trat er seine U-Haft an.


Die Verhandlung

Die Verhandlung wird am Donnerstag, 22. Februar, fortgesetzt. Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung und versuchten Mord.


Unsere Berichterstattung zum Fall können Sie hier noch einmal nachlesen:

08.07.2017: Fußgänger tödlich verletzt - Unfallfahrer ermittelt

11.07.2017: Fußgänger tot: Fahrer war alkoholisiert 

03.11.2017: Ein Leben lang schuldig

Sieben Monate später beginnt der Prozess gegen den 20-jährigen Angeklagten

07.02.2018: Fußgänger totgefahren: Prozess beginnt

07.02.2018: Fußgänger totgefahren: Angeklagter erinnert sich nicht