Hat der Angeklagte sieben intime Fotos vom Schambereich seiner Noch-Ehefrau sowie deren Profilbild auf Facebook veröffentlicht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt? Hat er zu diesem Zweck unter deren Namen ein Fake-Account bei Facebook eingerichtet, auf dem er zusammen mit den Bildern ihre Adresse veröffentlichte und dazu aufforderte, sich mit ihr in Verbindung zu setzen, um erotische Treffen zu vereinbaren? Dies behauptete zumindest die 34-jährige betroffene