Jeder Laden darf künftig Plakatständer aufstellen
Winnender. So wie in der Cannstatter Wilhelmstraße soll es in Winnenden nicht aussehen. Die Einkaufsstraße dort sei „heruntergekommen“, erzählte ein Geschäftsmann am Montag im Rathaus, als über Regeln für Werbung und Verkaufsständer in der Winnender Innenstadt diskutiert wurde. Timm Hettich von der Stadtverwaltung meinte: Genau um das zu verhindern, müssten Werbetafeln geregelt werden.
Rund 40 Geschäftsleute versammelten sich im Rathaus. Eine kleine Minderheit von ihnen hatte das Ziel, Regeln aufzustellen für Reklametafeln, damit vor allem die untere Marktstraße nicht abdriftet durch übertrieben große Werbetafeln und zu viele Werbeständer. Ganz durchsetzen konnten sich die Verfechterinnen einer zurückhaltenden Werbeausstattung nicht, aber sie erreichten doch, dass manche Regelungen vorerst im Katalog der Stadt beibehalten werden.
Wer jetzt noch Werbesegel anschafft, muss mit einem Verbot rechnen
Beach-Flags, die senkrecht stehenden Werbesegel, sollen künftig verboten werden. Noch letzten Sommer standen sie in der oberen und der unteren Marktstraße. Die Diskussion über sie hatte schon eingesetzt und die Besitzer dieser Werbesegel verteidigten sie vehement, aber sie stehen weiterhin auf der Verbotsliste. Am Montag kämpfte die Inhaberin eines Straßencafés für die Werbesegel: „Ich habe eben erst zwei neue gekauft.“ Von Timm Hettich bekam sie aber eine Absage.
Jedes Geschäft darf künftig einen "Kundenstopper" aufstellen
Die bei Passanten unbeliebten "Kundenstopper" werden von der Stadt jetzt doch großzügiger zugelassen als zunächst geplant. Vorgesehen war erst, dass nur Wirtschaften sie aufstellen dürfen. Nach vielen Protesten von Geschäftsleuten und Gemeinderäten machten Timm Hettich und Markus Schlecht von der Stadtverwaltung einen Rückzieher und verkündeten am Montagabend: Pro Geschäft darf ein Kundenstopper aufgestellt werden.
Zunächst hätte er höchstens 1,50 Meter vom Haus entfernt stehen dürfen, nach längerer Diskussion und nach dem Drängen einiger Geschäftsleute wurden Kundenstopper auch im Straßenraum erlaubt, allerdings nur bis zur Feuergasse. Die Größe der Plakatständer ist genau geregelt: Höchstens 1,20 Meter hoch dürfen sie sein.
Wäre das große A der Apotheke künftig nicht mehr erlaubt?
Sehr genau sind auch Werbeschriften an Häusern geregelt: Tafeln mit aufgemalter Schrift sind dann nicht mehr zulässig, nur noch Einzelbuchstaben. Und die dürfen höchstens 70 Zentimeter hoch sein. Bauunternehmer Michael Kögel blickte zum Fenster des Sitzungssaals hinaus und meinte: „Was ist dann mit dem A von der Apotheke?“ Wenn der eine Buchstabe zu groß ist, ist dann die ganze Schrift unzulässig?
Alle Diskussionsteilnehmer fanden die Schrift schön und fänden es schade, wenn so etwas durch neue Richtlinien verhindert würde. Die Fachleute im Rathaus meinten, man müsse die Höhe prüfen, vielleicht sei auch das A noch im erlaubten Bereich. Für die betroffene Apotheke gilt aber: Sie hat Bestandsschutz. Die Schrift wurde vermutlich schon genehmigt, und damit darf sie bleiben. Die neuen Regeln gelten nur für neue Werbeanlagen oder für ungenehmigte Altbestände.
„So wenige Regelungen wie möglich“
Kögel wollte mit seinem Einwurf noch etwas anderes sagen: Es gibt immer Grenzfälle, und die Welt lässt sich nicht auf den Zentimeter genau regeln. „Was machen wir, wenn eine Schrift 71 Zentimeter hoch ist?“ Kögel plädierte für so wenige Regelungen wie möglich und von vorneherein für großzügige Vorgaben, die dann auch sicher eingehalten würden: „Lassen wir doch 1,20 oder 1,30 Meter zu.“ Dieser Vorschlag wurde bis jetzt nicht in den Regelkatalog aufgenommen.